Slush Report 2023

RECHT SLUSH REPORT 3 Neues Verpackungsgesetz: Pflicht zur Mehrwegalternative Kaum ein Jahr kommt ohne neues Verpackungsgesetz aus, ob auf deutscher oder europäischer Ebene. Nach die Lizenzierung von Verpackungen in 2019, dem Verbot von einigen Einwegprodukten aus Kunststoff (wie z.B. Trinkhalme und Besteck) in 2021 und der SUP-Verordnung in 2022 (Kennzeichnung von Produkten aus Kunststoff oder mit Kunststoff beschichtet), bringt 2023 mit dem VerpackG §3 ff die Mehrwegpflicht mit sich. Seit dem 01.01.2023 besteht damit in Deutschland die Pflicht, ebensfalls Mehrwegalternativen für Einweggetränkebecher anzubieten. Die Alternative darf nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden und die Option muss in der Verkaufstelle deutlich beschildert sein. Die Erhebung von Pfand ist dabei möglich. Eine Ausnahme zur neuen Pflicht gibt es lediglich für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und nicht mehr als 80 qm Verkaufsfläche. MEHRWEG FÜR SLUSH Für Slush-Eis kann man z.B. Yard-Cups anbieten. Diese stellen eine Mehrwegalternative im Sinne des Gesetzes dar und haben keine SUP-Kennzeichnung, sind aber in der Praxis nicht wiederverwendbar. Der Gast kann den Becher zwar mit nach Hause nehmen und selber nachfüllen, der Gastronom kann diese allerdings nicht in der Spüllmaschine reinigen und danach wieder an einen anderen Gast verkaufen. Gläser sind im Indoorbereich (z.B. in Trampolinparks o.ä.) auch möglich, wobei diese meistens wegen des Verletzungsrisikos bei Kindern unerwüncht sind. Spüllmaschinenfeste und unzerbrechliche Mehrwegbecher aus Kunststoff werden meistens bevorzugt, da sie preiswert und einfach einzusetzen sind. Für jede Einweg-Verkaufsgröße muss dazu passend ein Mehrwegbecher angeboten werden. EINWEGLÖSUNGEN Einweg-Kunststoff- und Papierbecher bleiben die preiswerteste Lösung für den Verkauf von Slush-Eis, haben aber eine negatives Image in der Öffentlichkeit. Viele Märkte oder Freizeitparks haben diese Einwegverpackungen schon teilweise verboten. Trotzdem sind Einwegbecher aus recyceltem Kunststoff oder aus Papier einfache Lösungen, die keine Praxisänderung erfordern und einen annehmbaren Kompromiss darstellen. ENTSORGUNGSGEBÜHREN Wüssten Sie schon, dass die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Verwertungssystem nach §7 Abs. 2 VerpackG Pflicht für den Letzvertreiber (Gastronomie) ist? Die Gebühren sind nach Gewicht kalkuliert und haben sich 2023 deutlich erhöht. Einige Lieferanten übernehmen die Lizenzierungspflicht und verweisen darauf auf deren Rechnung. Beim Preisvergleich von Serviceverpackungen sollte man unbedingt darauf achten, ob die Becher, Halme, Yard-Cups usw. lizenziert sind. Bei den Freunden der Erfrischung verstehen sich alle Preise inklusive Anmeldung zu einem Verwertungssystem. Die Rechnung dient als Beweis und die Kunden müssen die gekaufte Verpackungen nicht selbst lizensieren. Links: Mehrwegbecher (in versch. Größe erhältlich) Rechts: Yard-Cups (in versch. Größe und Designs erhältlich) Einwegbecher aus Papier sind sofort als umweltfreundlich erkennbar

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